Vor Stadtrat, Bürgerschaft und Verwaltungsgericht. Aus der Praxis einer unteren Bauaufsichtsbehörde — für Gemeinden, deren Entscheidungen halten müssen.
Wer das gemeindliche Einvernehmen oder die Zustimmung nicht fristgerecht versagt, hat sie erteilt. Wer eine Befreiung ohne tragfähige Ermessensabwägung versagt, sieht sich vor dem Verwaltungsgericht wieder.
In den Gemeinden arbeiten Verwaltungsfachleute mit fundierter Ausbildung. Was sich verändert hat, ist nicht die Qualifikation — sondern die Geschwindigkeit, Dichte und politische Tragweite jeder einzelnen Entscheidung. Kürzere Fristen. Neue Instrumente wie der Bauturbo. Digitalisierung. Mehr öffentlicher Druck. Weniger Personal.
Je nach Gemeinde individuell. Honorare werden im Erstgespräch nach Scope und Umfang festgelegt.
Gemeinderäte entscheiden regelmäßig über Bauleitpläne, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, Befreiungen — und im Rahmen des Bauturbos auch über Zustimmungen nach § 36a BauGB. Der Workshop schafft die fachliche Grundlage für diese Entscheidungen — kompakt, praxisnah, mit Raum für Fragen aus der Gemeindepraxis.
Baurechtliche Vorschriften sollten in der Verwaltung einheitlich angewendet und nachvollziehbar dokumentiert werden — in der Praxis fehlt dafür oft eine schriftliche Grundlage, an der sich Bearbeiter, Gemeinderat und Bürger orientieren können.
Anders als Stadtplanungsbüros, die Bebauungspläne und städtebauliche Entwürfe erstellen, liefern wir anwendbare Konzepte für das gesamte Gemeindegebiet oder Teilbereiche — direkt einsetzbar im Tagesgeschäft der Verwaltung.
Bauleitplanung ist die Königsdisziplin gemeindlicher Planungshoheit — und das Verfahren, in dem Fehler später am teuersten sind. Planungsbüros liefern Entwürfe, Bürger erheben Einwendungen, Fachbehörden bringen Stellungnahmen ein. Was fehlt, ist die durchgehende baurechtliche Bewertung dessen, was am Ende rechtssicher Bestand hat.
Personeller Engpass durch Krankheit, Elternzeit oder Vakanz. Verfahren stauen sich, Fristen drohen zu verstreichen, Einvernehmens- und Zustimmungsfristen laufen weiter. Eine Neueinstellung dauert Monate — der Rückstand wächst täglich.
Diplom-Verwaltungswirt mit praxisbezogener Diplomarbeit im Baurecht. Mehrere Jahre rechtlicher Sachbearbeiter, anschließend knapp fünf Jahre Leiter einer unteren Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde.
In dieser Zeit habe ich über 2.000 Bauanträge entschieden, Beschlüsse für Stadtrat und Bauausschuss vorbereitet und vollzogen, an etlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitgewirkt, das gemeindliche Einvernehmen ersetzt, Veränderungssperren vollzogen und Bauanträge zurückgestellt.
Genau diese Erfahrung — Verwaltung, Politik und Praxis aus einer Hand — steht heute hinter jeder Empfehlung, die ich Gemeinden gebe.
Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, wo Ihre Gemeinde steht und welche Leistung konkret Mehrwert schafft. Erst danach entsteht ein schriftliches Angebot mit klarem Scope und Pauschalhonorar.
Oder schreiben Sie uns: info@bauvisioconsult.de · Telefon: 0174 33 88 000