Beratung für Kommunen

Baurechtliche Entscheidungen, die belastbar sind.

Vor Stadtrat, Bürgerschaft und Verwaltungsgericht. Aus der Praxis einer unteren Bauaufsichtsbehörde — für Gemeinden, deren Entscheidungen halten müssen.

Baurecht wird komplexer. Die Entscheidungen bekommen eine größere Tragweite.

Wer das gemeindliche Einvernehmen oder die Zustimmung nicht fristgerecht versagt, hat sie erteilt. Wer eine Befreiung ohne tragfähige Ermessensabwägung versagt, sieht sich vor dem Verwaltungsgericht wieder.

In den Gemeinden arbeiten Verwaltungsfachleute mit fundierter Ausbildung. Was sich verändert hat, ist nicht die Qualifikation — sondern die Geschwindigkeit, Dichte und politische Tragweite jeder einzelnen Entscheidung. Kürzere Fristen. Neue Instrumente wie der Bauturbo. Digitalisierung. Mehr öffentlicher Druck. Weniger Personal.

Leistungen für Kommunen

Unsere Lösungen.

Je nach Gemeinde individuell. Honorare werden im Erstgespräch nach Scope und Umfang festgelegt.

Wissenstransfer

Gemeinderatsworkshop Baurecht

Gemeinderäte entscheiden regelmäßig über Bauleitpläne, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, Befreiungen — und im Rahmen des Bauturbos auch über Zustimmungen nach § 36a BauGB. Der Workshop schafft die fachliche Grundlage für diese Entscheidungen — kompakt, praxisnah, mit Raum für Fragen aus der Gemeindepraxis.

Inhalte

  1. Grundlagen BauordnungsrechtWas darf gebaut werden? Was braucht eine Genehmigung? Welche Rolle spielt die Gemeinde im Verfahren?
  2. Planungsrecht — §§ 30, 34, 35 BauGBBebauungsplan, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich — die drei wichtigsten Bereiche verständlich erklärt.
  3. Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGBWann ist das Einvernehmen erforderlich? Wann darf es versagt werden — und wann nicht? Welche Folgen hat eine rechtswidrige Versagung?
  4. Bauturbo und gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGBDas neue Beschleunigungsinstrument im Baurecht: Anwendbarkeit, Voraussetzungen, Bedeutung der gemeindlichen Zustimmung. Was Gemeinderäte wissen müssen, bevor sie zustimmen — oder ablehnen.
  5. Befreiungen & ErmessenWann kann von Festsetzungen befreit werden? Wie weit reicht das Ermessen der Gemeinde? Wie werden Befreiungsentscheidungen rechtssicher dokumentiert?
  6. Fragen & DiskussionRaum für konkrete Fragen aus der Gemeindepraxis. Eigene Fälle können vorab eingebracht werden.
Format: 1,5 bis 2 Stunden, kompakt
Ort: Vor Ort, im nicht-öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung
Materialien: Skript und Handout inklusive
Honorar: Pauschal nach Format und Teilnehmerzahl — auf Anfrage
Konzept

Anwendungskonzepte & Leitlinien Baurecht

Baurechtliche Vorschriften sollten in der Verwaltung einheitlich angewendet und nachvollziehbar dokumentiert werden — in der Praxis fehlt dafür oft eine schriftliche Grundlage, an der sich Bearbeiter, Gemeinderat und Bürger orientieren können.

Leistung Erarbeitung verbindlicher schriftlicher Grundlagen für die baurechtliche Entscheidungspraxis — abgestimmt auf lokale Gegebenheiten, aktuelle Rechtslage und typische Verfahrenskonstellationen der Gemeinde.

Beispiele

  • Handbuch Baurecht für die Verwaltung
  • Anwendungskonzept oder Leitlinie für einzelne Themenbereiche
  • Vom Gemeinderat beschlossener Grundsatzbeschluss — z. B. zur Anwendung des Bauturbos
Abgrenzung

Anders als Stadtplanungsbüros, die Bebauungspläne und städtebauliche Entwürfe erstellen, liefern wir anwendbare Konzepte für das gesamte Gemeindegebiet oder Teilbereiche — direkt einsetzbar im Tagesgeschäft der Verwaltung.

Honorar: Pauschal nach Scope — auf Anfrage
Begleitung

Verfahrensbegleitung Bauleitplanung

Bauleitplanung ist die Königsdisziplin gemeindlicher Planungshoheit — und das Verfahren, in dem Fehler später am teuersten sind. Planungsbüros liefern Entwürfe, Bürger erheben Einwendungen, Fachbehörden bringen Stellungnahmen ein. Was fehlt, ist die durchgehende baurechtliche Bewertung dessen, was am Ende rechtssicher Bestand hat.

Leistung Strategische Begleitung des Verfahrens aus baurechtlicher Perspektive: Prüfung von Planungsentwürfen auf Genehmigungsfähigkeit, Bewertung der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB, Einordnung von Einwendungen, Abstimmung mit Planern und Fachbehörden, Vorbereitung von Gemeinderatsbeschlüssen.
Honorar: Pauschal oder als monatliche Pauschale nach Komplexität und Laufzeit
Operative Unterstützung

Interimsmanagement

Personeller Engpass durch Krankheit, Elternzeit oder Vakanz. Verfahren stauen sich, Fristen drohen zu verstreichen, Einvernehmens- und Zustimmungsfristen laufen weiter. Eine Neueinstellung dauert Monate — der Rückstand wächst täglich.

Leistung Zeitlich begrenzte operative Unterstützung für kleine kreisangehörige Gemeinden — Vorbereitung gemeindlicher Stellungnahmen, Bewertung von Bauanträgen, Strukturierung des Verfahrensrückstands.
Vertragsmodell: Dienstleistungsvertrag mit Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO
Honorar: Monatliche Pauschale je nach Gemeindegröße und Verfahrensvolumen
Johannes Kaserer, Gründer BauVisioConsult GmbH
Johannes Kaserer Gründer & Geschäftsführer · BauVisioConsult GmbH
Wer hinter der Beratung steht

„Ich kenne die Seite der Kommune. Und die der Baugenehmigungsbehörde."

Diplom-Verwaltungswirt mit praxisbezogener Diplomarbeit im Baurecht. Mehrere Jahre rechtlicher Sachbearbeiter, anschließend knapp fünf Jahre Leiter einer unteren Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde.

In dieser Zeit habe ich über 2.000 Bauanträge entschieden, Beschlüsse für Stadtrat und Bauausschuss vorbereitet und vollzogen, an etlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitgewirkt, das gemeindliche Einvernehmen ersetzt, Veränderungssperren vollzogen und Bauanträge zurückgestellt.

Genau diese Erfahrung — Verwaltung, Politik und Praxis aus einer Hand — steht heute hinter jeder Empfehlung, die ich Gemeinden gebe.

Erstgespräch vereinbaren

Wir verstehen Ihre Situation, bevor wir ein Angebot machen.

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, wo Ihre Gemeinde steht und welche Leistung konkret Mehrwert schafft. Erst danach entsteht ein schriftliches Angebot mit klarem Scope und Pauschalhonorar.

Oder schreiben Sie uns: info@bauvisioconsult.de · Telefon: 0174 33 88 000